AGB des ALTERNATE Sportparks Linden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ALTERNATE Sportpark GmbH Stand 09/2023
1. Gültigkeit der AGB
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der ALTERNATE Sportpark GmbH betriebenen Anlagen sowie den im ALTERNATE Sportpark angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen.
b. Neben den AGB ist auch die Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung gilt für die gesamte Anlage des ALTERNATE Sportparks einschließlich der Abstell-, Park- und Freiflächen und ist von jedem Besucher und Mitspieler einzuhalten.
c. Mit Betreten der Außen- und Innenanlagen des ALTERNATE Sportparks durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder der Buchung von Plätzen werden die nachfolgenden Bedingungen wirksam.
2. Öffnungs- und Spielzeiten
a. Die Öffnungszeiten der Anlage und der einzelnen Sportbereiche sind durch Aushang sowie im Internet veröffentlicht.
b. Die reguläre Spielzeit pro Einheit beträgt bei Tennis, Badminton, Indoor-Fußball, Bubble Soccer
sowie Beachvolleyball mindestens 60 Minuten, bei Squash 30 Minuten. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizugeben, anderenfalls wird jede weitere angefangene Einheit mit dem vollen Buchungspreis berechnet.
c. Maßgeblich sind die Anlagenuhren im ALTERNATE Sportpark.
3. Einzelplatzbuchungen/ 10er-Karte
a. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Die Bezahlung hat grundsätzlich vor Spielbeginn oder bei Buchung zu erfolgen.
b. 10er-Karten sind wie Einzelplatzbuchungen abzuspielen. Die 10er-Karten gelten nur in der jeweils ausgehändigten Saison und nur für die gebuchte Tarifzone. Die Gültigkeit der 10er-Karten beträgt ein Jahr ab Erwerbsdatum. Ein Tarifzonenwechsel ist nicht möglich.
4. Abonnements
Der ALTERNATE Sportpark bietet verschiedene Abonnements an. Abonnement-Buchungen bestehen immer aus 32 Spielterminen und können nur schriftlich unter Angabe der gewünschten Sportart und der gewünschten Spielzeit erfolgen. Abo-Konditionen werden nur bei Abnahme von 32 Spielterminen gewährt. Die Buchung wird mit der schriftlichen Abonnement-Bestätigung bzw. Zusendung der Rechnung verbindlich.
Das Abonnement wird mit einem 14-tägigen Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, allerdings besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Eine Stornierung des Abonnements ist nur bis zum Erhalt der schriftlichen Abonnement-Bestätigung bzw. Zusendung der Rechnung möglich.
5. Stornierung und Gutschriften
a. Alle im ALTERNATE Sportpark vorgenommenen Buchungen (Abonnement/10er-Karte/Einzelbuchung) sind verbindlich und müssen bezahlt werden, sofern sie nicht rechtzeitig mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden.
Im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung/ nicht in Anspruch genommenen Buchung wird diese zum vollen Preis in Rechnung gestellt.
b. Bei rechtzeitiger Stornierung eines gebuchten Termins wird ausschließlich eine interne Gutschrift erstellt. Diese interne Gutschrift kann auf Wunsch auch in allen anderen angebotenen Sportarten sowie der Beachanlage oder dem Fitnessstudio eingelöst werden.
Die interne Gutschrift muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eingelöst werden; nach Ablauf dieses
Zeitraums verliert die interne Gutschrift automatisch ihre Gültigkeit.
Die Gutschrift kann nur vor (und nicht nach) Spielbeginn im Rahmen der Bezahlung eingelöst werden.
Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Reicht der Wert der Gutschrift für die Deckung der gewünschten Buchung nicht aus, ist der Differenzbetrag in bar oder per EC-Karte an der Rezeption zu begleichen.
Die Gutschrift wird weder ausgezahlt noch verzinst.
Die Gutschrift ist nicht übertragbar.
c. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde nur teilweise nutzen, ist eine anteilige Erstattung des Mietpreises ausgeschlossen.
6. Vertragsabschluss Bereich Fitness
a. Das Mitglied hat zur Kenntnis genommen, dass ein Fitnesstraining nur dann absolviert werden kann, wenn eine ausreichende Sporttauglichkeit vorliegt.
b. Für den Bereich Fitness werden diverse Mindestlaufzeitverträge (6, 12 und 18 Monate) angeboten. Der genaue Leistungsgegenstand ist dem Antragsformular und den Preislisten zu entnehmen. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Antragsformular vollständig ausfüllt, unterschreibt und somit ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mindestlaufzeitvertrages abgibt, und dieses Angebot von dem ALTERNATE Sportpark angenommen wird. Die Annahme wird durch Gegenzeichnung des Antragsformulars und/oder Aushändigung eines Transponders (elektronische Zutrittskarte für den Fitnessbereich) erklärt. Die Frist zur Annahme beginnt mit Abgabe des Antragsformulars und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Abgabe des Antragsformulars folgt. Verträge können zum ersten und fünfzehnten eines Monats abgeschlossen werden.
c. Die monatlichen Gebühren für die Mindestlaufzeitverträge sind im Voraus zu entrichten und werden abhängig vom Vertragsbeginn zum ersten oder fünfzehnten eines Monats vom im Antragsformular benannten Bankkonto per Lastschrift abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Sofern eine Abbuchung nicht möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Bis zur vollständigen Zahlung der offenen Posten kann der Zutritt zum Fitnessbereich untersagt werden. Sofern sich der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Gebühren in Verzug befindet, ist der ALTERNATE Sportpark berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Sofern sich der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Gebühren in Verzug befindet, ist der ALTERNATE Sportpark berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu fordern.
d. Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem im Antragsformular angegebenen/ ausgewählten Zeitraum (6, 12, 18 Monate) und ist zum Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einen Monat kündbar. Erfolgt keine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wobei der Vertrag mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden kann.
Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung in den Preislisten ausgewiesenen Preise. Sofern sich die Preise innerhalb der letzten vier Wochen vor Vertragsverlängerung erhöhen, kann der Kunde ohne Einhaltung einer Frist zum Laufzeitende kündigen.
Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30 Kilometer vom ALTERNATE Sportpark entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gegen Vorlage eines auf das Mitglied ausgestellten Auszuges aus dem Zentralen Melderegister (Meldebestätigung) jeweils zum Monatsende auszuüben.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
e. Bei Vertragsbeginn erhält der Kunde einen sogenannten Transponder, der den Zutritt zum Fitnessbereich und gegebenenfalls weitere Bereiche (sofern diese im Rahmen des Vertrages inbegriffen sind) freigibt. Der Transponder gilt darüber hinaus gegenüber dem Personal als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung des Fitnessbereiches und ist sichtbar am Handgelenk zu tragen, solange sich der Kunde im ausgewiesenen Fitnessbereich aufhält. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit dem Transponder Getränke und weitere Leistungen im Fitnessbereich bargeldlos zu erwerben. Dafür kann ein Guthaben auf den Transponder geladen werden. Alternativ besteht in Absprache mit dem ALTERNATE Sportpark auch die Möglichkeit, einen Verfügungsrahmen auf dem Transponder einrichten zu lassen. Dieser Verfügungsrahmen wird monatlich mit Abbuchung der monatlichen Vertragsgebühren ausgeglichen. Eine Übersicht des aktuellen Verbrauchs kann jederzeit an der Information eingesehen werden.
Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann der ALTERNATE Sportpark Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Vertragsgebühren geltend machen, die bis zum Ende der regulären Laufzeit noch angefallen wären, mindestens jedoch einen Pauschalbetrag i.H.v. 250,- EUR. Dem ALTERNATE Sportpark bleibt es unbenommen, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen. Sofern der Kunde den Nachweis führen kann, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er nur diesen geringeren Betrag.
Im Falle des Verlustes des Transponders haftet der Kunde für die mit Hilfe des Transponders in Anspruch genommenen Leistungen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verlust gegenüber dem ALTERNATE
Sportpark angezeigt wird. Für die Neuausstellung eines Transponders im Falle des Verlustes oder einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 20,- EUR fällig. Darüber hinaus wird bei Verlust des Mitglieder-Vorhängeschlosses eine Gebühr in Höhe von 10,- EUR fällig.
7. Kurse
a. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrages zur Teilnahme an eigens für Mitglieder veranstaltete, Kurse berechtigt sind. Alle Mitglieder erhalten Zugang zu den Kursangeboten, welche als kostenlose Zusatzleistung vom ALTERNATE Sportpark gestellt werden. Die vom geschulten Fachpersonal eigenständig konzipierten und entwickelten
Kursangebote können auch von externen Besuchern gebucht und genutzt werden. Bei allen Verträgen gelten die in den AGB beschriebenen Bedingungen.
b. Die Nutzung der Kurse erfolgt auf eigene Verantwortung. Dem Mitglied/Besucher sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim Training benutzten Geräte bewusst. Das Mitglied/der Besucher trägt die eigene Verantwortung für die Ausführungen von Übungen innerhalb eines Sportkurses. Bei jedem Sportangebot können eine falsche Selbsteinschätzung sowie die Nicht-Berücksichtigung der
Korrekturen und Hinweise durch die Übungsleiter zu körperlichen Schäden führen. Körperliche Anstrengungen sind nicht ausgeschlossen, weshalb gesundheitliche Gefahren im Rahmen des Trainings vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass jedes Mitglied/jeder Besucher vor der Teilnahme an den Angeboten eine durch einen Arzt attestierte Sporttauglichkeit vorzunehmen hat. Dieses Attest hat das Mitglied/der Besucher auf Verlangen des Veranstalters vorzuzeigen.
Der ALTERNATE Sportpark übernimmt für die Zeit des Kurses nur die gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für die teilnehmenden Mitglieder/Besucher. Dem Kursleiter/Trainer sind Unfälle und Verletzungen, zu denen es während der Kurse kommt, unverzüglich mitzuteilen. Bei nachträglicher Mitteilung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die vermittelten Inhalte der angebotenen Kurse sind
von Experten geprüft. Sie können jedoch keine persönliche Untersuchung bzw. Beratung durch einen Arzt oder eine Hebamme vor Ort ersetzen. Liegen Risikofaktoren vor/während oder nach der Schwangerschaft, Herz und/oder Kreislaufbeschwerden, Lungenerkrankungen, Gelenkbeschwerden oder andere gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen vor, wird dringend empfohlen vor der
Nutzung der Kurse einen entsprechenden Facharzt zu konsultieren. Zur Vorbeugung von Verletzungsrisiken sind Überbeanspruchung und ruckartige Bewegungen zu vermeiden. Die Übungen zum Warm-Up sind unbedingt vor den Bewegungseinheiten durchzuführen.
Treten während der Kursteilnahme bzw. der Ausübung der Bewegungsübungen Schmerzen, Kreislaufprobleme oder andere gesundheitliche Beschwerden auf, sollte der Kurs abgebrochen und zur Klärung ein Arzt konsultiert werden. Erst nach Freigabe durch den Arzt sollte die Fortsetzung der Kurse in Betracht gezogen werden. Die Teilnahme an allen angebotenen Kursen sowie die Verwertung aller
Informationen erfolgt auf eigene Gefahr.
c. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse im ALTERNATE Sportpark statt. Der Veranstalter behält sich Änderungen am Kursplan vor. Bei außerordentlichen Umständen können die Trainer/Übungsleiter einen Kurs absagen. Externen Besuchern wird in solchen Fällen die unentgeltliche Teilnahme an einem anderen Kurs ermöglicht. Durch die Teilnahmemöglichkeit an anderen Kursen findet keine
Auszahlung des Kursbeitrags durch den ALTERNATE Sportpark statt. Mitglieder und Kursteilnehmer werden im Vorfeld informiert.
8. Preise
Für sämtliche Buchungen gelten die aktuellen Preislisten der jeweiligen Saison. Die jeweils aktuellen Preise können den ausliegenden und aushängenden Preislisten entnommen sowie im Internet eingesehen werden.
9. Ermäßigung
Ermäßigung wird nur mit gültigem Nachweis gewährt. Zur Ermäßigung berechtigt sind Schüler und Studenten. Die Ermäßigung für Studenten gilt bis zum 28. Lebensjahr.
10. Gutscheine
a. Geschenkgutscheine können nur vor Spielbeginn im Rahmen der Bezahlung eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins für die Deckung der Buchung nicht aus, ist der Differenzbetrag in bar oder per EC-Karte an der Rezeption zu begleichen. Bei einer Buchung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.
b. Für Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Restguthaben verbleiben bis zum Ablaufdatum auf dem Gutschein bestehen und können für die nächste Buchung verwendet werden.
c. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
d. Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Eine unberechtigte Nutzung des Geschenkgutscheins durch einen Dritten kann dem ALTERNATE Sportpark nicht zu Lasten gelegt werden, es sei denn, dieser hatte von der unberechtigten Nutzung Kenntnis.
11. Schäden
Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haften in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
12. Haftung
a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der ALTERNATE Sportpark bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Auf Schadensersatz haftet der ALTERNATE Sportpark – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der ALTERNATE Sportpark vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c. Die sich aus Punkt 11.b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
d. Im Übrigen ist die Haftung des ALTERNATE Sportparks ausgeschlossen.
e. Insbesondere haftet der ALTERNATE Sportpark nicht für den Verlust von Kleidung/Wertgegenständen in der Garderobe oder den zur Verfügung gestellten Spinden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des ALTERNATE Sportpark vorliegt. Weiterhin wird keine Haftung bei Beschädigungen und Entwendungen von den auf dem ALTERNATE Sportpark Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt übernommen.
f. Für selbstverschuldete Unfälle des Besuchers/Mitspielers haftet der ALTERNATE Sportpark nicht.
g. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.
13. Zuwiderhandlung
Sollte es aufgrund von Verletzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung notwendig sein, kann der ALTERNATE Sportpark den Ausschluss von der weiteren Spiel- und Trainingsnutzung verfügen, jedoch ohne den Kunden/Nutzer von der Verpflichtung zur Zahlung der jeweils gültigen Mietpreise/Mitgliedsbeiträge zu befreien.
Weitergehend ist die ALTERNATE Sportpark GmbH berechtigt, Hausverbot zu erteilen.
Die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
14. Gerichtsstand
Gerichtstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – Gießen.
15. Datenschutzbestimmung
In Bezug auf alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen, die unserer Homepage zu entnehmen sind. Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, Auskunfts- oder Änderungswünschen steht der ALTERNATE Sportpark dem Kunden unter [email protected] zur Verfügung.
16. Sonstiges
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das gleiche gilt auch im Falle des Vorliegens einer Lücke.
17. Anbieterinformationen
ALTERNATE Sportpark GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, 35440 Linden, Telefon: 06403 – 4001
E-Mail: [email protected], www.alternate-sportpark.de
Registergericht Gießen HRB 6468, Geschäftsführer: Thomas Leschner, Ust-IdNr.: DE248772221
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